Die nachfolgenden Regelungen sind dafür gedacht, einen harmonischen Spielbetrieb auf unserer Tennisanlage zu gewährleisten. Diese gelten daher verbindlich für alle Nutzer unserer Anlage.

Spielberechtigung

Vereinsmitglieder

Spielberechtigt sind alle Vereinsmitglieder die bei Aufforderung die Zahlung des Jahresbeitrags nachweisen können.

Gäste von Mitgliedern

Darüber hinaus ist es Vereinsmitgliedern gestattet, Gäste zum Spielen mitzubringen. Dies hat das Mitglied dem zuständigen Platzwart bzw. einem Vorstandsmitglied vor Spielbeginn mitzuteilen. Dabei ist zu beachten, dass die Trainingszeiten unserer Vereinsmitglieder Vorrang haben.

Gastspieler haben für die Nutzung unserer Plätze jeweils nur die Hälfte der normalen Stundensätze zu zahlen.
Die Bezahlung hat nach Spielende beim zuständigen Platzwart bzw. einem anwesenden Vorstandsmitglied zu erfolgen und ist schriftlich zu erfassen.

Gäste

Nicht-Mitglieder können keine Plätze im Buchungssystem reservieren, dürfen aber für denselben Tag telefonisch nach freien Plätzen fragen.

Platzpflege

Die folgenden Regeln zur Platzpflege sind dazu gedacht, die gesamte Saison über Einwand frei bespielbare Plätze vor zu finden:

  1. Die Tennisplätze sind nur mit Tennisschuhen und entsprechender Kleidung zu betreten.
  2. Der zu bespielende Platz muss freigegeben und bespielbar sein.
  3. Bei trockenem Zustand muss der Platz ganzflächig und gründlich vor Spielbeginn bewässert werden.
  4. Nach dem Spielen ist der Platz ordentlich und vollständig mit einem Schleppnetz, Teppich oder weichem Besen abzuziehen.
  5. Anschliessend sind alle Linien mit dem Linienbesen abzufegen.

Die benutzten Geräte sind nach dem Gebrauch wieder ordnungsgemäß wegzustellen bzw. hinzuhängen.

Vereinsgebäude

Das Vereinsgebäude ist für jedes Mitglied und jeden Gast bis auf den Küchenbereich frei zugänglich. Dabei hat jeder auf die Sauberkeit im Gebäude zu achten.

Für Vereinsmitglieder besteht außerdem die Möglichkeit, das Vereinsgebäude für private Zwecke zu nutzen. Dies ist jedoch vorab mit dem Vorstand abzusprechen.